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Legasthenie und LRS

Aufbauend auf unseren Artikel der letzten Woche zum Thema „auditive Wahrnehmungs- und Verarbeitungsstörung“ haben wir heute für Sie einen Artikel über Legasthenie und Lese-Rechtschreib-Schwäche. Diese beiden Probleme dürfen nicht gleichgesetzt werden, sondern es gibt einige Unterschiede.

Eine Lese-Rechtschreib-Schwäche liegt dann vor, wenn das Kind keine Einschränkungen im auditiven und visuellen Bereich hat. Es handelt sich lediglich um ein Nicht-Können der orthographischen Regeln. Bei einer Legasthenie liegen zudem Einschränkungen in der auditiven und visuellen bzw. optischen Wahrnehmung vor, so dass auch an diesen Problemen gearbeitet werden muss.

Bevor gehandelt werden kann, muss das betroffene Kind ausgetestet werden. Dies übernimmt in Deutschland eigentlich immer der Schulpsychologe oder ein Arzt, dessen Spezialgebiet Kinder- und Jugendpsychologie bzw. -psychiatrie ist. Hier wird festgestellt, wie das Kind entsprechend gefördert werden muss. So kann das Kind bei einer Legasthenie auch Logo- oder Ergotherapie benötigen.

Im Artikel ist diese Unterscheidung nicht ganz klar gekennzeichnet.

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