Zielgruppe
- Menschen jeder Altersklasse, mit einem der genannten Probleme
Verordnung/Kosten
- Logopädische Behandlungen kann der Allgemeinarzt, Kinderarzt, HNO-Arzt oder Neurologe ausstellen
- in der Regel übernehmen sowohl gesetzliche, als auch private Krankenkassen die Kosten
- bei gesetzlich Versicherten besteht ab dem 18. Lebensjahr eine Zuzahlungspflicht, wenn kein Befreiungsausweis vorliegt
Ziele
- je nach Störungsbild sind die Ziele unterschiedlich, die Behebung des Problems liegt im Fokus
- die Ziele und Wünsche werden mit jedem Patienten und mit den Angehörigen besprochen
- der Therapeut richtet sich immer nach den Vorstellungen des Patienten
Durchführung
- Behandlung in der Praxis
- Behandlung in Einrichtungen (Frühförderung, SVE bzw. HPT, Lebenshilfe, integrativen Kindergartengruppen)
- Behandlung in der Klinik
- Behandlung in Heimen oder bei Ihnen zu Hause
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