Logopädie WER – WIE – WO

Zielgruppe

  • Menschen jeder Altersklasse, mit einem der genannten Probleme

Verordnung/Kosten

  • Logopädische Behandlungen kann der Allgemeinarzt, Kinderarzt, HNO-Arzt oder Neurologe ausstellen
  • in der Regel übernehmen sowohl gesetzliche, als auch private Krankenkassen die Kosten
  • bei gesetzlich Versicherten besteht ab dem 18. Lebensjahr eine Zuzahlungspflicht, wenn kein Befreiungsausweis vorliegt

Ziele

  • je nach Störungsbild sind die Ziele unterschiedlich, die Behebung des Problems liegt im Fokus
  • die Ziele und Wünsche werden mit jedem Patienten und mit den Angehörigen besprochen
  • der Therapeut richtet sich immer nach den Vorstellungen des Patienten

Durchführung

  • Behandlung in der Praxis
  • Behandlung in Einrichtungen (Frühförderung, SVE bzw. HPT, Lebenshilfe, integrativen Kindergartengruppen)
  • Behandlung in der Klinik
  • Behandlung in Heimen oder bei Ihnen zu Hause